Bezugskurs

Bezugskurs
der für den Bezug einer  jungen Aktie festgesetzte Preis. Zum B. kann bei der  Emission neuer  Aktien im Fall der  Kapitalerhöhung ein  Bezugsrecht auf Aktien ausgeübt werden. Auch bei  Wandelschuldverschreibungen wird ein B. für den etwaigen Bezug von Aktien der Gesellschaft während der vorgesehenen Bezugsfrist festgesetzt. Der B. darf nicht unter pari liegen; er kann für die verschiedenen Termine der Bezugszeit nach oben oder unten gestaffelt sein.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bezugskurs — Bezugskurs,   Preis je Aktie bei ihrer Erstausgabe (Emission), insbesondere bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft; wird in % des Nennwerts oder in DM festgesetzt. Die Gesellschaft kann den Bezugskurs frei bestimmen; er darf jedoch nicht… …   Universal-Lexikon

  • Optionsanleihe — Op|ti|ons|an|lei|he 〈f. 19; Wirtsch.〉 Anleihe, Schuldverschreibung, der ein Optionsschein beigelegt ist * * * Op|ti|ons|an|lei|he, die (Wirtsch.): Schuldverschreibung, die den Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist dazu berechtigt, Aktien zu… …   Universal-Lexikon

  • Optionsanleihe — Eine Optionsanleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten, genauer ein verzinsliches Wertpapier, das neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft.… …   Deutsch Wikipedia

  • Optionsschuldverschreibung — Optionsanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit Zusatzrechten, genauer verzinsliche Wertpapiere, die neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbriefen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalerhöhung — Maßnahme der ⇡ Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des ⇡ Eigenkapitals. I. Personengesellschaften:1. ⇡ Selbstfinanzierung (Nichtverbrauch von Reingewinnen). 2. Zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter: K. ist nur… …   Lexikon der Economics

  • Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… …   Lexikon der Economics

  • Zeichnungsbedingungen — Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem ⇡… …   Lexikon der Economics

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